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   BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 284.92   

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BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 284.92 (https://dejure.org/1993,13999)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1993 - 9 B 284.92 (https://dejure.org/1993,13999)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1993 - 9 B 284.92 (https://dejure.org/1993,13999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vorliegen der deutschen Volkszugehörigkeit bei einem nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in Ungarn geborenen Kläger - Objektive Bestätigungsmerkmale und subjektive Bekenntnisse als Indizien für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 284.92
    Die Beschwerde übersieht jedoch, daß sich dies auf das Merkmal der Abstammung in seiner Funktion als Bestätigung eines sich aus anderen Umständen unmittelbar ergebenden Bekenntnissachverhalts bezieht, bei Spätgeborenen also auf den Fall, daß sich ein aus einer bestimmten Situation ergebendes, konkretes aktives Einwirken des Volksdeutschen Elternteils auf das Kind feststellen läßt, das bei diesem hinsichtlich seines Volkstums zu einem entscheidenden, bis zur Selbständigkeit fortwirkenden Schlüsselerlebnis geführt hat (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).

    Ist diese Voraussetzung nicht gegeben und kommt es auf die Herleitung einer Überlieferung volksdeutschen Bewußtseins auf Indizien an, steht also die ethnische Abstammung in ihrer - grundsätzlich gegebenen - Eigenschaft als Indiz in Rede, ist hingegen die ethnische Abstammung von nur einem deutschen Elternteil ohne Bedeutung, weil auch die ethnische Abstammung von dem nichtdeutschen Elternteil Indizwirkung entfaltet, was sich gegenseitig aufhebt (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.).

    In dieser Hinsicht kommt der deutschen Sprache als Muttersprache oder jedenfalls bevorzugter Umgangssprache eine erhebliche Bedeutung zu (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 284.92
    Im Hinblick hierauf meint die Beschwerde, der Rechtssache komme grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, zumal das Berufungsgericht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) abgewichen sei.
  • BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 109.91

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Volksdeutsche Bekenntnislage

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1993 - 9 B 284.92
    Wie sich bereits aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, ist insbesondere geklärt, daß ohne feststellbare Hinweise nicht davon ausgegangen werden kann, daß eine Prägung zum deutschen Volkstum sozusagen stillschweigend vermittelt werde (Beschluß vom 12. November 1991 - BVerwG 9 B 109.91 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 67).
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